Vorab: Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf den gewerblichen Kanuverleih, also nicht auf das private Kanufahren (als Gemeingebrauch bezeichnet). Der Gemeingebrauch von Gewässern ist verfassungsgemäßes Recht und darf nur unter strengen Auflagen durch Behörden eingeschränkt werden.
Außerdem ist in diesem Beitrag ein gehöriges Maß an Polemik enthalten. Wer darauf empfindliche reagiert, bitte nicht weiterlesen.
Wir sprechen also vom gewerblichen Anbieten von Kanus für Kanutouren im Landkreis Regen.
Bereits seit 2019 müssen alle Personen oder Institutionen, die gewerbliche Kanutouren im Kreis Regen anbieten, Anträge auf Schifffahrtsgenehmigung beim Landkreis Regen stellen. Davon betroffen ist nicht nur der Fluss Schwarzer Regen, sondern alle schiffbaren Gewässer im Landkreis.
In diesen Anträgen müssen, da sich ein Großteil der bisher durch Kanuten genutzten Ein- und Ausstiegsstellen auf privaten Grundstücken befinden, die Genehmigungen der privaten Grundstückseigentümer beigefügt werden, dass sie dem Betreten der Grundstücke zustimmen. So weit, so gut und sicherlich auch richtig.
Etwa 10-11 gewerbliche Kanuvermieter – auch wir – haben dazu Anträge gestellt, die – unseres Wissens nach – auch alle vorerst, bis Ende 2020, unter strengen Auflagen genehmigt wurden. Außerdem können die Genehmigungen jederzeit(!) durch den Landkreis widerrufen werden. Planungssicherheit sieht also anders aus.
Obwohl wir, als sehr kleiner Kanuvermieter, jedes Jahr nicht wirklich viele Kanutouren – grob nur eine Hand voll – am Schwarzen Regen haben, jedenfalls viel weniger als die dort ortsansässigen Vermieter, haben wir die Kosten dafür investiert, weil wir unseren Gästen/Kunden nach wie vor gerne die Möglichkeit zur Befahrung der kompletten Strecke von der Stadt Regen bis Regensburg aus unserer Hand anbieten möchten.
Wer dachte, damit wäre die Angelegenheit für das erste vom Tisch, hatte sich natürlich getäuscht: Es flatterte alsbald eine gerichtliche Beiladung in’s Haus.
Ein öffentlichkeitsscheuer Anglerverein (man munkelt, mit wohlhabenden und finanzkräftigen Mitgliedern) aus der Landeshauptstadt München, der auf Teilstrecken des Schwarzen Regen das Fischereirecht erworben hat, hat beim Verwaltungsgericht in Regensburg Klage gegen den Landkreis Regen eingereicht, weil er sich durch die Erteilung der Schiffahrtsgenehmigungen in seinen Rechten beeinträchtigt sieht.
Wodurch er genau seine Rechte beeinträchtigt sieht, ist aktuell noch unklar, vermutlich dadurch – Achtung: Start Polemik – dass die Fische durch die maximal ca. 150 gewerblichen Kanus/Tag in den 3 Sommermonaten Juni, Juli und August (sonst viel weniger, monatelang täglich null) mehr in ihrem Wohlbefinden gestört werden, als durch die Fischer, die sie während längerer Zeiträume des Jahres am Haken aus dem Wasser ziehen und – wenn sie viel Glück haben – nach dem Anlanden, Messen und Fotografieren, wieder in den Fluss werfen und, wenn sie weniger Glück haben, in der Pfanne oder im Ofen landen. Die Argumentation wird vermutlich sein: Dafür haben wir sie ja extra eingesetzt: Zum Hegen und Pflegen und Töten.
Ich sehe die grundsätzliche Problematik darin, dass durch einige der Beteiligten versucht wird, bewusst einen Gegensatz in folgender Art herzustellen, freilich bewusst etwas überspitzt formuliert:
Der Angler ist der gute Heger, Pfleger und Naturschützer, der im Verbund mit den Naturschutzverbänden und -behörden den Kampf gegen die bösen Paddler, die sich ebenfalls in der Natur aufhalten möchten, führt.
Der böse Paddler wird dabei oft durch eine – freilich noch bösere – Person unterstützt: Den gewerblichen Kanuvermieter. Er ermöglicht es erst, dass Scharen von Paddlern in den Lebensraum des Anglers vordringen und diesen bei der Ausübung seines Hobbies stören.
Der Paddler ist leider nicht immer so unauffällig auf dem Fluss unterwegs, wie es die Angler gerne hätten. Er ist bunt gekleidet (nicht unauffällig in waidmannsgrün oder in flecktarn wie die Angler), tritt oft in Gruppen auf (nicht wie die Angler meist alleine oder zu zweit), ist nicht immer leise und unauffällig, weil er ja nicht zum Jagen und Töten da ist (Familien, Kinder, Jugendgruppen, Vatertagsgruppen, Junggesellenabschiede, …), ist leider nicht immer vom Fach (gewerbliche Anbieter haben halt Kunden, die keine umsichtigen Paddel-Pros sind, sondern oftmals Novizen in diesem Sport) und haben offensichtlich oft auch Lebensfreude beim Paddeln, die sie sich leider auf dem Fluss auch gelegentlich anmerken lassen.
Der gewerbliche Kanuvermieter hat nur seine finanziellen Interessen im Kopf und ist im Zweifel dafür auch bereit, nicht nur die Natur zu schädigen, sondern auch die Rechte und Befindlichkeiten der Angler dahingehend zu beschneiden, in dem er gerne die obigen Gäste in den gleichen Naturraum entlässt, in dem sich auch der Angler aufhält.
Natürlich ist in solchen Charakterisierungen auch immer Wahrheit enthalten.
Trotzdem wehren wir uns dagegen, diesen Gegensatz, der natürlich bei entsprechender Interessenlage gezielt so stehen gelassen wird, aufrecht zu erhalten.
Warum ist dieses „Blockdenken“ verkehrt?
- Die gewerblichen Kanuvermieter haben kein Interesse daran, irgendjemanden anders, besonders nicht den Fischer, in seinen Rechten zu beschneiden.
- Durch die seit 2019 und die bereits davor bestehenden Reglementierungen ist bereits eine spürbare Verbesserung der Situation für alle Beteiligten eingetreten. In großen Zeiträumen während des Sommers ist das Befahren des Flusses bereits verboten. Für alle Paddler. Nicht nur für diejenigen, die ihr Kanu von einem Verleiher bekommen haben.
- Der gewerbliche Kanuvermieter ist nur das Bindeglied zwischen dem Gast und der Natur. Der Gast ist derjenige, der die Natur genießen will und auf dem Fluss unterwegs ist. Die Gäste müssen und werden darauf sensibilisiert, dass sie sich in empfindlichen Naturräumen bewegen.
- Der Mensch ist nur bereit, das zu schützen, was er auch selbst als wertvoll und schützenswert erlebt hat. Man gewinnt den Menschen nicht für den Naturschutz, wenn man ihn aus der Natur aussperrt.
- Die gewerblichen Kanuvermieter wollen ebenfalls eine intakte Naturlandschaft, nur diese ist attraktiv für die Kanugäste und den Tourismus generell.
- Ein gemeinsam genutzter Naturraum erfordert zahlreiche, teils schmerzhafte Kompromisse, wie sie an vergleichbaren Flüssen im In- und Ausland ebenfalls erzielt wurden. Dieses können tageszeitliche, wasserstandsabhängige, zahllenmäßige oder jahreszeitliche Regelungen sein. Sollten sich bereits vorhandene Regeln als nicht ausreichend darstellen, müssen diese verbessert werden. Alle mir persönlich bekannten Kanuvermieter am Regen zeigen sich bereit, an sinnvollen Regelungen mitzuarbeiten.
- Flussbefahrungen bei irrsinnig niedrigen Wasserständen und hohen Wassertemperaturen im Hochsommer sind nicht nur ökologisch, sondern auch sportlich unsinnig. Es kommt vielleicht sogar noch wirtschaftlicher Unsinn hinzu: Unzufriedene Gäste und beschädigtes Material.
- Nicht nur die gewerblichen Kanuvermieter haben finanzielle Interessen. Dieses wird gerne ausgeblendet. Ebenfalls die Fischer. Ebenfalls der Tourismus. Im Tourismus alle diejenigen, die durch zufriedenen Gäste, die auch gerne in den Bayerischen Wald wiederkommen, einen Nährwert haben.
- Es kann allerdings auch nicht angehen, dass man andere Menschen, nur weil sie nicht den gleichen Sport betreiben wie man selbst, aus der Natur aussperrt haben möchte, weil man sich durch sie gestört fühlt. Auch nicht dadurch, dass man diesen, eigentlichen Punkt um den es geht, durch das in den Vordergrund rücken von Naturschutzargumenten, etwas verschleiert. Man stelle sich vor, die Behörden würden das Betreten des Nationalparks Bayerischer Wald großräumig für Wanderer oder Skifahrer generell (nicht nur in einzelnen Schutzgebieten) verbieten. Der Aufschrei wäre groß.
Am 12.11.2019 fand in Teisnach ein erneutes Gespräch zum gewerblichen Kanufahren auf dem Schwarzen Regen statt.
Bei diesem Treffen wurde durch den Landkreis Regen das Ergebnis der Bootszählung an verschiedenen Tagen in der Sommersaison 2019 vorgestellt.
Ebenso wurde ein Ausblick darauf gegeben, was nach dem Auslaufen der aktuellen Schifffahrtsgenehmigungen (die aktuell, aufgrund der oben erwähnten Klage aktuell sowieso nicht gültig sind, d.h. auf dem Schwarzen Regen ist aktuell jeglicher, gewerblicher Kanuverleih illegal) ab dem Jahr 2021 zu erwarten ist.
Nach europäischen Recht muss für Projekte in FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) durch den Projektierenden der Nachweis erbracht werden, dass sein Projekt (so schnell wird man als Bootsverleiher zum Projektleiter), das FFH-Gebiet nicht schädigt.
Diese Nachweise können, so die Vertreter des Landkreises Regen, nur durch Gutachten erbracht werden. Laut dem Landkreis ist man bei solchen Gutachten schnell im sechsstelligen €-Bereich.
Sollte sich dieses so bewahrheiten und die Kosten für diese Gutachten wirklich – auch anteilig – durch die Vermieter zu tragen wären, wäre mit ziemlicher Sicherheit die Kanuvermietung in den FFH-Gebieten des Landkreises (zum Beispiel dem Bärenloch) tot. Mit allen Folgen, die dieses auch für den Tourismus hätte.
Über die weitere Entwicklung werden wir hier berichten.