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Klage der Gemeinde Chamerau gegen den Freistaat Bayern

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Bayerischer Wald
Klage der Gemeinde Chamerau gegen den Freistaat Bayern
Kanubild des Monats
Auf dem Regen zwischen Blaibach und Chamerau
Bayerischer Himmel auf dem Regen zwischen Blaibach und Chamerau.

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Wir freuen uns, dass wir nach 2023, 2024 auch für 2025 wieder ausgezeichnet worden sind. Vielen Dank dafür an das Team von BeyondSurfing.

Du interessierst dich für eine Kanutour, auf der der Abschnitt zwischen Blaibach und Chamerau enthalten ist? Hier siehst Du, ob die Strecke nach der Verordnung des Landkreises Cham, heute befahren werden darf. Am Pegel Pulling, unterhalb des Blaibacher Stausees, darf der Wasserstand nicht zu niedrig und die Wassertemperatur nicht zu hoch sein.

Datenbereitstellung durch den Landkreis Cham, ohne Gewähr. Die Ampelschaltung bezieht sich nur auf den erforderlichen Mindestwasserstand und die maximal erlaubte Wassertemperatur. Das bedeutet, auch bei für den Normalpaddler gefährlichem Hochwasser kann "befahrbar" angezeigt werden.

Die Gemeinde Chamerau, vertreten durch ihren Bürgermeister, hat beim Verwaltungsgericht Regensburg Klage gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch den Landkreis Cham, eingereicht.

Wir sind durch das Verwaltungsgericht zu dem Verfahren beigeladen worden.

Wir haben noch keine Einsicht in die Klageschrift nehmen können, allerdings liegt die Vermutung nahe, dass es bei der Klage um die durch den Landkreis Cham kürzlich erteilten Schifffahrtsgenehmigungen an 8 gewerbliche Kanuverleiher, davon 3 aus dem Landkreis Cham, geht.

Der Bürgermeister von Chamerau ist mir persönlich nicht weiter bekannt.

Bei einer kurzen Begegnung vor einigen Monaten (im April 2021), an einem Tag als der Fernsehsender TV A Regensburg einen Beitrag über den – zu diesem Zeitpunkt noch nicht wieder genehmigten – Kanuverleih am Regen am Flussufer in Chamerau drehte, trat er allerdings – meinem persönlichen Empfinden nach – nicht sonderlich souverän auf:

Kurz vor der Ankunft des Fernsehteams lief er wie auf Adrenalin um mein, für das Interview aufgestelltes, Fahrzeug mit dem angehängten Kanuanhänger herum und fotografierte dieses aus allen Richtungen. Für jedwede Erklärungen oder ein Gespräch war er, aufgrund seiner Erregung, nicht zugänglich.

Der Beitrag von TV A Regensburg

Am Tag darauf wurde ich vom Landratsamt in Cham angerufen und vorsichtig gefragt, ob ich den aktuell, trotz der noch nicht vorliegenden Genehmigungen, Kanus verleihen würde. Dieses verneinte ich natürlich und verwies auf die Aufstellung des Fahrzeugs für den Fernsehbeitrag, in dem es ja eindeutig darum ging, dass aktuell nicht am Fluss vermietet werden darf. Damit war die Sache für die Fachstelle des Landkreises erledigt.

Der Verdacht liegt für mich sehr nahe, dass mich der liebe Herr Bürgermeister dort denunziert hat. Das ist natürlich nur eine persönliche Vermutung.

Einen schönen Bürgermeister habt ihr euch da gewählt 😉

Jetzt schauen wir mal, worum es bei der Klage gegen den Landkreis – der es sich bei der Erteilung der Genehmigungen wirklich nicht leicht gemacht hat und mehrfach Runden mit allen Beteiligten gedreht hat – genau geht.

© Wasserwucht®, Thomas Schmidt 2009-2026

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